Wenn Privathaushalte in Deutschland für die Beheizung ihres Hauses nicht auf das Stromnetz angewiesen sind, können sie die Härtefallhilfen in Anspruch nehmen. Diese werden gewährt, wenn die Kosten für die genutzten Energieträger während des Entlastungszeitraums vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 mehr als das Doppelte der Preise von 2021 betragen.